Mit dem heutigen Morgen hat uns die Nachricht erreicht, dass es eine geänderte Auslegung der Coronaschutzverordnung vorliegt. Diese geänderte Auslegung verbietet den Golfunterricht auch in der 1:1-Situation, also im Einzelunterricht.
Wir bedauern diese Änderung sehr und informieren Sie über kommende Änderungen schnellstmöglich.